Logopädie
Praxis für
Logopädie


Franzi Rodach
(geb. Taraba)
Logopädin, B.A.


Weiherstraße 9 . 75173 Pforzheim
Telefon 07231 4245983
Fax 07231 4245985
franzi@logopaedie-rodach.de

Logopädie hilft!



Logopäden und Logopädinnen sind darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Sie diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung und beraten Patienten und ihre Angehörigen.
Im Vorfeld von Erkrankungen können logopädische Beratung und Präventionsangebote dazu beitragen, Kommunikationsstörungen vorzubeugen.
Auch während einer Erkrankung können Logopäden helfen, mögliche Folgen für die Sprache, das Sprechen oder die Stimme abzuwenden beziehungsweise abzumildern.


Welcher Arzt kann Logopädie verordnen


Ein Hausarzt, Kinderarzt, Phoniater/Pädaudiologe, HNO-Arzt oder auch Neurologe kann auf der Grundlage der Heilmittelrichtlinien eine Verordnung zur Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie ausstellen. Die Verordnung wird auf dem Verordnungsblatt „Muster 14“ ausgestellt. Kieferorthopäden und Zahnärzte können im Falle von „Störungen des orofazialen Muskelgleichgewichts“ ebenfalls eine Verordnung zur „Sprech- und Sprachtherapie“ ausstellen, diese Verordnung wird auf dem Verordnungsblatt „Muster 16“ ausgestellt.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie. Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Erst auf der Grundlage einer Verordnung kann ein/e Logopäde/in tätig werden, d.h. eine logopädische Diagnostik und Therapie durchführen. Mit Ihrer (Erst-) Verordnung können Sie sich dann an jede zugelassene freie Praxis wenden, die logopädische Therapie anbietet.


Wie ist der Weg vom Arzt zum Logopäden



1. Der Arzt stellt zu Beginn eine "Erstverordnung" aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine logopädische Therapie festgestellt hat.

2. Die Logopädin erhebt eine logopädische Diagnostik und stellt fest, in welchen Bereichen (z.B. Lautstörung) mit welchen Schwerpunkten (z.B. fehlende Laute) eine logopädische Störung vorliegt.

3. Die Logopädin schreibt einen Bericht aus dem die logopädische Diagnose hervorgeht und bespricht sie mit den Eltern.

4. Die Logopädin therapiert das Kind auf der Grundlage eines Therapieplans und dokumentiert den Verlauf.

5. Die Logopädin schreibt am Ende der Verordnung einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht, d.h. ob das Kind die Störung überwunden hat oder nicht.

6. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.

7. Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes das Kind erneut.

8. Stellt der Arzt die weitere Behandlungsbedürftigkeit fest, wird eine Folgeverordnung ausgestellt, auf deren Grundlage die Logopädin das Kind weiter therapieren kann.